Die Sache mit den guten Vorsätzen

Willkommen zurück im Neuen Jahr!

Ca. die Hälfte meiner Freunde und Bekannten nehmen sich immer noch konkrete Vorsätze für das Neue Jahr vor. Die andere Hälfte war schon einmal auf dem Trip und hat es mittlerweile aufgegeben. Viel zu frustrierend.

Und in der Tat – zunächst fühlt man sich wohl bei dem Gedanken, etwas Sinnvolles in seinem Leben für sich zu verändern – aber der Frust über das Scheitern wiegt letztlich stärker.

Wie lässt sich das vermeiden?

Da ich in der Regel nur Dinge empfehle, die ich selbst ausprobiert habe, möchte ich heute über ein Erfolgserlebnis berichten.

Im Jahr 2017 war ich erkältungs- und grippebedingt für ca. 20 Tage körperlich schlecht drauf. Das heißt nicht, dass ich die Zeit bettlägerig verbracht hätte, aber die Tage konnte ich in Bezug auf Stimmung, Laune und Arbeitsqualität mehr oder weniger abschreiben.

Das konnte in 2018 nicht so bleiben! – also schon war er geboren, der gute Vorsatz für’s nächste Jahr: mehr Bewegung, gesündere Ernährung, mehr Schlaf, bessere Planung etc etc.

Hätte ich meinen Vorsatz auf diesem Niveau belassen, würde ich heute mit 100%iger Sicherheit nicht von einem Erfolgserlebnis berichten können.

Hinter einer konsequenten Umsetzung stecken vier Grundgesetze und wenn ich jedem Grundgesetz einen Punkt gebe, dann kann ein erfolgreicher Jahresvorsatz demnach maximal 4 Punkte ergattern.

Den Vorsatz, wie ich ihn eben beschrieben habe – und der dürfte für 90% aller Jahresvorsätze repräsentativ sein – kommt aber nur auf einen halben Punkt (!) und das ist der Grund, warum er gescheitert wäre!

Grundgesetz der Umsetzung No 1: Fokus auf ein messbares Ergebnisziel

Ein Ziel liefert den eigentlich Nutzen, um den es in Wahrheit geht. Ohne ein solches Ziel, laufen die Aktivitäten irgendwann ins Leere.

Also habe ich mir für 2018 ein klares messbares Ergebnisziel gegeben: Ich reduziere die Zahl der krankheitsbedingten unproduktiven Tage von 20 auf <5 bis 31.12.2018. (1 voller Punkt)

Mehr Bewegung, gesünder essen etc. klingt nach Zielen, aber sie sind es nicht – sie sind Mittel zum Zweck, um ein Ergebnisziel zu erreichen und weil die meisten Jahresvorsätze ein messbares Ergebnisziel nicht kennen, reicht “mehr Sport” deshalb nicht aus, weil der Sinn nicht transparent und überzeugend genug ist und irgendwann die Bequemlichkeit obsiegt.

Grundgesetz der Umsetzung No. 2: sich auf die besten Hebel zur Zielerreichung konzentrieren

Hier hätte unser klassischer Vorsatz seinen halben Punkt ergattert! Hurra!

Natürlich muss man sich die Aktivitäten vornehmen, die tatsächlich etwas bringen und sie dann auch konsequent umsetzen.

Der halbe Punkt wäre verdient für die Beschreibung der 4 Vorhaben “mehr Sport machen”, “gesünder essen”, “mehr Schlaf”, “bessere Planung”.

Aber der andere halbe Punkt wird verwehrt, weil diese Aktivitäten nicht messbar gemacht wurden.

Wenn Hebel (Vorhaben, Verhaltensweise) nicht auf ein Ergebnisziel ausgerichtet sind, werden sie mit der Zeit wertlos.

Wenn sie auf ein Ergebnisziel ausgerichtet sind, dann muss man konkret wissen, wie oft man Sport macht, wieviele Kalorien man zu sich nehmen will etc.

Wenn ich als Verkäufer in der Woche 10 Aufträge holen will, muss ich andere Dinge tun, als wenn ich nur 5 Aufträge pro Woche benötige.

Aus diesem Grunde habe ich mir für 2018 folgende messbaren Hebel vorgenommen, um von 20 auf <5 unproduktive Tage zu kommen:

  • zu >80% die drei Bewegungsringe meiner Apple-Watch täglich zu schließen
  • zu >80% mindestens 7 Stunden in der Nacht zu schlafen
  • zu >80% jeden Tag ein Präparat zur Steigerung meines Immunsystems einzunehmen
  • zu >80% morgens kalt-warm duschen

(1 weiterer voller Punkt)

Grundgesetz der Umsetzung No 3: Das Engagement hochhalten, in dem man ein allzeit sichtbares Scoreboard pflegt

Wenn ich die Ablenkungen und die Bequemlichkeit bekämpfen will, muss ich ständig sehen, ob ich gewinne oder verliere – und zwar jeden Tag!

Hierfür hängt rechts an unserer Haustür ein Whiteboard, an dem die Umsetzung der viel Hebel (Gesetz No 2) und meine körperliche Verfassung (Gesetz No 1) in einer Liste protokolliere

(1 weiterer voller Punkt)

Grundgesetz der Umsetzung No 4: sich regelmäßig verantwortlich zu halten

Ohne eine regelmäßige Überprüfung des Fortschritts und die Verabschiedung von Gegenmaßnahmen, wenn man an Konsequenz nachlässt, wäre ein Scoreboard von Gesetz No 3 zwecklos.

Ich rede mit meiner Frau am Wochenende beim Frühstück ab und an über meine Fortschritte und das hilft, um mal wieder mehr Gas zu geben und an der Stange zu bleiben.

(1 weiterer voller Punkt)

Am 31.12.2018 war meine Ziellinie und ich habe gerade einmal 4 unproduktive Tage aufgrund von Erkältungen gehabt.

Ich habe unterjährig meine vier Hebel nicht gewechselt und die ersten drei Hebel tatsächlich auch über der 80% Marke gehalten. Nur die Kalt-Warm-Dusche habe ich “um’s Verrecken” nicht über 60% gebracht! (Aber wer weiß, vielleicht hat das ja auch ausgereicht…..)

Mein Fazit: Wenn Sie schon einen Vorsatz für das Neue Jahr angehen wollen, dann befolgen Sie die 4 Grundgesetze der Umsetzung oder lassen sie es gleich…

Wer mehr über dieses faszinierende System auch für den beruflichen Alltag erfahren möchte, liest folgendes Buch dazu:  „die 4 Disziplinen der Umsetzung“

Allen meinen Lesern wünsche ich an dieser Stelle ein freudiges, außergewöhnliches und gesundes Jahr!